... sind Testkäufe, um zu überprüfen, ob minderjährigen Testkunden Alkohol verkauft wird, Ihnen der Zugang zu Glückspielen gewährt wird oder Zigaretten abgegeben werden, ohne dass sie das erforderliche Alter haben, bzw. dies durch ihren Lichtbildausweis belegen können.
Der/ die Jugendliche(n) werden dabei stets von einem volljährigen Testkäufer begleitet.
Zur Beweissicherung können neben dem Protokoll auch Digitalaufnahmen mit den gesetzwidrig abge-benen Waren inklusive Kassenbon von der Verkaufs-stelle angefertigt werden.
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